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Velcro Companies Verhaltenskodex für Lieferanten

Velcro Companies Verhaltenskodex für Lieferanten

Dieser Lieferantenverhaltenskodex stellt die Erwartungen der Velcro Unternehmensgruppe und ihrer Tochtergesellschaften (nachfolgend „Unternehmen“ genannt) in den Bereichen Unternehmensintegrität, Arbeitspraktiken, Mitarbeitergesundheit und -sicherheit sowie Umweltmanagement dar. Lieferanten, Anbieter, Auftragnehmer, Berater, Vertreter und andere Anbieter von Waren und Dienstleistungen (gemeinsam „Lieferanten“), die mit dem Unternehmen Geschäfte treiben, müssen diesen Lieferantenverhaltenskodex einhalten. Bitte machen Sie Ihre Mitarbeiter auf unseren Lieferantenverhaltenskodex aufmerksam. Der Lieferantenverhaltenskodex des Unternehmens soll die anderen, hier referenzierten Richtlinien und Standards des Unternehmens ergänzen. Die Einhaltung der in diesem Lieferantenverhaltenskodex enthaltenen Prinzipien ist zusätzlich zu jeglichen anderen vertraglichen Verpflichtungen des Lieferanten mit dem Unternehmen laut Bestellung, Dienstleistungs- oder Liefervertrag oder jeglicher anderer Dokumentation zwischen dem Unternehmen und den Lieferanten, die für die Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen an das Unternehmen zu gewährleisten.

Prinzipien zum Geschäftsgebaren 

Das Unternehmen erwartet, dass seine Lieferanten ihre Geschäfte ethisch unter Einhaltung der Gesetze mit Integrität, Ehrlichkeit und Transparenz durchführen und die folgenden Prinzipien befolgen:

1. Einhaltung der Gesetze. Lieferanten müssen ihre Geschäfte in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Gesetzen, Regeln und Vorschriften des Landes betreiben, in welchem sie ihre Geschäfte tätigen.

2. Verbot von Kinderarbeit. Lieferanten dürfen nur Mitarbeiter beschäftigen, welche die anwendbaren Anforderungen für das gesetzliche Mindestalter im Sinne der nationalen Gesetze bzw. Vorschriften erfüllen und die relevanten Standards der International Labor Organization (ILO) einhalten. Kindern zu erlauben, Arbeiten durchzuführen, die unzulässigerweise deren Fähigkeit zum Schulbesuch beeinträchtigen, oder Arbeiten, aufgrund welcher sie unangemessenen körperlichen Gefahren ausgesetzt sind, welche die körperliche, geistige oder emotionale Entwicklung schädigen können, ist untersagt.

3. Verbot aller Arten von Zwangs- oder Pflichtarbeit. Lieferanten dürfen keinerlei Vertragsknechtschaft, Pflicht- oder Zwangsarbeit, Sklaverei oder Knechtschaft einsetzen und dürfen keinerlei körperliche Züchtigung, Androhung von Gewalt oder andere Arten körperlicher Misshandlung, sexuellen Missbrauchs, psychischen Missbrauchs oder Beschimpfungen als Mittel zur Disziplinierung oder Kontrolle anwenden.

4. Bereitstellung fairer Löhne, Arbeitsstunden und Vergünstigungen. Lieferanten müssen sicherstellen, dass Arbeitsstunden, Löhne und Vergünstigungen im Einklang mit den Gesetzen und des Industriestandards stehen, inklusive jene, die für Mindestlöhne, Überstunden, andere Vergütungselemente und gesetzlich vorgeschriebene Zusatzleistungen gelten.

5. Förderung einer diversifizierten Belegschaft und Schaffung eines Arbeitsplatzes ohne Diskriminierung. Lieferanten müssen Personalentscheidungen basierend auf Qualifikationen, Fähigkeiten, Leistung und Erfahrung treffen und nicht nach persönlichen Eigenschaften oder Überzeugungen.

6. Respektieren der Rechte der Mitarbeiter auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen im Einklang mit lokalen Gesetzen. Lieferanten müssen die Rechte der Mitarbeiter zum Beitritt oder Nichtbeitritt zu Vereinigungen respektieren sowie das Recht auf Tarifverhandlungen, wenn lokale Gesetze solche Rechte verleihen.

7. Bereitstellung sicherer und gesunder Arbeitsbedingungen. Gesundheits- und Sicherheitsrisiken sind proaktiv sicher zu stellen, um eine sichere Umgebung zu bieten, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhindern. Außerdem müssen Lieferanten Trinkwasser und angemessene Sanitäranlagen bereitstellen sowie für Notausgänge und wesentliche Brandschutzausrüstung, Notfallkasten und Zugang zu Notmaßnahmen inklusive umwelt- und brandtechnische sowie medizinische Maßnahmen zu sorgen.

8. Durchführung von Geschäften unter Schonung der Umwelt. Lieferanten müssen alle anwendbaren Umweltschutzgesetze und -vorschriften einhalten und in ihren Tätigkeiten Möglichkeiten zur Erhaltung von natürlichen Ressourcen, Recycling, Müllvermeidung und Schadstoffbekämpfung zu finden, um eine sauberere Luft und Wasser zu gewährleisten und Deponieabfall zu reduzieren.

9. Fairer Wettbewerb für die Unternehmensgeschäfte. Lieferanten müssen alle anwendbaren Gesetze befolgen, die die Bestechung und Korruption, Konkurrenz oder das Eigentum und die Nutzung von intellektuellem Eigentum regeln. Das Anbieten, Bereitstellen bzw. die Entgegennahme von Bestechungen, Schmiergeld oder anderen wertvollen Gegenständen zur Sicherung eines unzulässigen Geschäftsvorteils untergräbt freies Unternehmertum und den Kern des Wettbewerbs. Außerdem ist das Unterbreiten bzw. Treffen von Vereinbarungen mit Kunden, Lieferanten, Regierungsbeamten oder anderen Dritten zur Sicherung persönlicher Vorteile oder Geschäftsvorteile durch vorschriftswidrige oder illegale Mittel strengstens verboten.

10. Einhaltung der Richtlinien des Unternehmens zu Geschenken und Bewirtung und Interessenkonflikten beim Umgang mit Unternehmensmitarbeitern. Lieferanten ist es untersagt, Unternehmensmitarbeitern Geschenke anzubieten oder bereitzustellen, welche die Richtlinie des Unternehmens zu Geschenken und Bewirtung und die Richtlinie zu Interessenkonflikten verletzen. Bitte beachten Sie, dass diese Richtlinien für ALLE Mitarbeiter und Abteilungen des Unternehmens gelten. Sie sollten NIE von einem Unternehmensmitarbeiter um ein Geschäft oder Bewirtung gebeten werden, noch wird von Ihnen ERWARTET, dass Sie einem Unternehmensmitarbeiter oder einer Unternehmensabteilung ein Geschenk/Bewirtung bereitstellen. Die Verletzung dieser Richtlinien kann die Geschäftsentscheidungen des Unternehmens ungebührlich beeinflussen oder zu einem unlauteren Vorteil führen, was zum unmittelbaren Verlust aller bestehenden und zukünftigen Unternehmensgeschäfte führen kann.

Anwendung auf Sublieferanten

Dieser Lieferantenverhaltenskodex gilt auch für jegliche(n) Unterauftragnehmer des Lieferanten, der dem Lieferanten Waren bzw. Dienstleistungen bereitstellt. Der Lieferant muss die Einhaltung der Richtlinien durch dessen Sublieferant stets sicherstellen und ist alleine dafür verantwortlich.

Audit

Das Unternehmen kann mit Vorankündigung angemessene Prüfungen durchführen, um die Einhaltung des Lieferantenverhaltenskodex durch den Lieferanten zu bestätigen. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Sublieferanten des Lieferanten auf die Einhaltung des Lieferantenverhaltenskodex des Unternehmens zu prüfen, und der Lieferant wird die Prüfung des Unternehmens nach Wunsch ermöglichen.

Verletzung

Sollte der Lieferant diesen Lieferantenverhaltenskodex nicht einhalten, kann das Unternehmen verlangen, dass der Lieferant einen Korrektur- bzw. Abhilfemaßnahmenplan einführt, um die Schwachstelle innerhalb eines vorgegebenen Zeitrahmens zu beheben (dem Unternehmen schriftlich einzureichen). Falls der Lieferant die Verpflichtungen des Korrektur- bzw. Abhilfemaßnahmenplans nicht erfüllt, kann das Unternehmen die Geschäftsbeziehung kündigen, dies beinhaltet auch die Einstellung zukünftiger Bestellungen und möglicherweise Einstellung der aktuellen Produktion. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, den Lieferanten für die anfallenden Kosten hierfür haftbar zu machen.

Das Unternehmen hält den Lieferanten dazu an, die bekannten Meldemechanismen zu nutzen, wenn der Lieferant Kenntnis darüber hat, dass ein Unternehmensmitarbeiter sich an Verhaltensweisen beteiligt (oder beteiligt hat), welche die hier referenzierten Richtlinien des Unternehmens verletzen.

Wirksamkeitsdatum: 1. August 2014